Staatsschulden pro Kopf in Deutschland

Geschehen Anno Domini 2021

Es gibt ein paar wirtschaftliche oder kaufmännische Grundsätze, die eigentlich Binsenweisheiten sind, die es aber lohnt, nochmal deutlich anzusprechen und zu betrachten, und in denen Sie hoffentlich mit mir übereinstimmen werden:


Wir alle haben Bedürfnisse: Essen und Wärme aber auch immaterielles wie Zuwendung oder soziale Anerkennung.

Um diese Bedürfnisse zu befriedigen, muß das, was mich befriedigt, physisch vorhanden sein. Es muß existieren, denn ein Versprechen auf Befriedigung, welches evtl. nie eingelöst wird, befriedigt mein akutes Bedürfnis nicht. Und wenn ich jetzt Hunger habe, dann nützt mir das Versprechen auf ein leckeres Essen in zwei Jahren gar nichts. Zur Befriedigung des Bedürfnisses ist also die reale Existenz des Befriedigungsmittels notwendig. Dieses Befriedigungsmittel nennen wir mal „Gut“ oder „Wirtschaftsgut“.


Um so ein Gut zu erlangen, kann ich es entweder gegen etwas, was ich besitze, eintauschen ( meinetwegen gegen Geld oder Glasperlen ) oder ich muß das Gut selber erschaffen. Bei Kartoffeln und Möhren und Kunst könnte das klappen, bei einer Zahnwurzelbehandlung wird es schwieriger. Entsprechend unseren Regeln muß ich aber tauschen, denn Geschenk, Raub oder Zufallsfunde sind die Ausnahme. Und auch die Erschaffung eines Gutes ist in Zeiten der Arbeitsteilung nicht mehr so angesagt. Wer näht sich heute noch Kleider ? Und wer produziert das dazugehörige Garn und die Nadel noch selber? Bleiben wir also beim Regelfall: dem Tausch. Und dafür ist Geld praktisch, denn es kann als Tauschobjekt fungieren.


Nochmal:

Bevor ich etwas konsumieren kann, muß es vorhanden sein. Diese Reihenfolge ist so banal wie wichtig. Ohne das Vorhandensein eines Gutes ist der Konsum dessen nicht möglich.


Ebenso müssen bei einem Tausch beide Tauschobjekte vorhanden sein, denn sonst kann ich nicht tauschen.

Natürlich kann ich mich auf Versprechen (zunächst einseitiger Tausch) einlassen, aber das kann schnell in die Hose gehen, Versprechen sind schon gebrochen worden, und andere Konstrukte hebeln das Prinzip der Besitzpflicht von Tauschobjekten nicht aus.

Ich kann also auch nur Geld ausgeben, welches ich habe. Wichtig ! Ganz wichtig !!!


Den ganz Klugen, die mir jetzt was von „finanzieren“ oder „Darlehen“ erzählen, denen sei gesagt, daß auch für Darlehen irgendwann Zahltag ist (mit Zinsen!), und dann sinkt mein Lebensstandard, falls ich das finanzierte Gut bereits konsumiert habe. Auf jeden Fall habe ich wegen der Zinsen am Ende mehr zu zahlen, als ich bekommen habe.

Läßt sich leicht nachrechnen: Ich starte mit regelmäßigem Einkommen und einem dementsprechenden Lebensstandard. Nun will ich einen besseren Lebensstandard ( weil ich es mir wert bin ) und erwerbe ein Gut, aber mit geliehenem Geld. Entweder das Gut ist langlebig (Haus/Fernseher), dann habe ich länger was davon, oder es ist kurzlebig (Urlaub/Konzert oder sowas). Ich konsumiere also sofort und zahle später dafür. So weit, so gut. Das Problem beginnt am Zahltag: Ich muß von meinem „normalen“ Einkommen etwas abzwacken, mein gewohnter „normaler“ Lebensstandard muß folglich sinken. Ich zahle noch für etwas, was ich bereits ganz oder teilweise konsumiert/verbraucht habe. Man kann jetzt Feinheiten anmahnen und über den Benefit und über verschiedene Spielarten von Kreditierung diskutieren, das Prinzip bleibt bestehen: für einen vorgezogenen Konsum (der nicht meiner Produktivität entspricht) muß ich im Nachhinein zahlen. Blöderweise muß ich sogar noch mehr zahlen: nämlich die Zinsen. Dieses Geld (Zins und Tilgung) fehlt mir jetzt bei meinem „normalen“ (= meiner Produktivität entsprechenden) Einkommen, weil ich es für die Rückzahlung abzwacken muß, ich werde also gefühlt „ärmer“. Hoffentlich nur, bis der Kredit abbezahlt ist. Und hoffentlich reichen meine Arbeitsressourcen für Rückzahlung und Lebenshaltung. Jede sogenannte Finanzierung endet mit einer Rückzahlung und senkt (in Höhe der "Finanzierungskosten") immer meinen Lebensstandard. Lediglich der Konsum war vorgezogen, bezahlt werden muß trotzdem!


Der Volksmund hat dafür den schönen Spruch: Das (zusätzliche) Brot von heute ist der Hunger von morgen.

Und da ist was dran !

(Das „zusätzliche“ habe ich dazugebastelt, weil dadurch gesagt werden soll, daß jeder Brot essen soll, aber nur soviel Brot, wie es der eigenen Produktivität entspricht. Nicht zusätzliches Brot).

Wozu erzähle ich diesen ganzen Kram, der eigentlich jedem klar ist und eigentlich überhaupt nicht erwähnt werden müßte ? Weil wir allzu gerne vergessen, woher unsere Politiker und Verwaltungen ihr Geld herbekommen. Und weil wir allzu gerne vergessen, daß unsere Ansprüche an unser Gemeinwesen bezahlt werden müssen. Und von wem ? Von Ihnen selber ! SIE werden alle Wohltaten bezahlen, die Sie vom Staat beziehen. Wohltaten in Form von Rente, Unterstützungen, (schlechterer) Krankenbehandlung oder subventionierten Leistungen (Kindergärten, Essen, Industrien etc.). Was alles subventioniert wird, können Sie im Netz erfahren. Es ist nicht wenig.

Ein Beispiel für Erwartungshaltung durfte ich bei einer Studentenversammlung mit einem Bürgermeister erleben. Es ging um Energie und Umwelt und einer der Studenten meinte, man könne doch den öffentlichen Nahverkehr (für Studenten!) kostenlos machen, damit mehr Leute vom Auto abließen. Antwort des Bürgermeisters: „Der Nahverkehr ist nicht kostenlos! Wenn Sie das Ticket nicht bezahlen wollen, muß ein anderer für Sie die Transportkosten übernehmen“.

Gerne denke ich an einige Freunde, die ewig als Studenten eingeschrieben waren, weil sie dann keine Krankenkassenbeiträge zahlen mußten und der Bus „umsonst“ war. Der Gedanke, daß sie parasitär von der Allgemeinheit lebten, kam ihnen nicht. Ich gönne ihnen ihre Subvention, aber wir sollten uns vergegenwärtigen, daß es nichts „umsonst“ gibt, sondern daß dann nur ein anderer meine Rechnung begleicht.


Ist es Ihnen aufgefallen ? Im Bezug auf Staatsschulden und Wohltaten rede ich im Futur ! Die bereits erhaltenen Wohltaten WERDEN Sie noch bezahlen müssen. Diese Wohltaten sind bereits von Ihnen konsumiert worden, aber sie sind auf Kredit erfolgt. Nun kommt das Wort Staatsverschuldung ins Spiel, und es dürfte Ihnen dämmern: nicht der Staat ist verschuldet, sondern Sie ! Sie sind diejenigen, die mit Ihrer Arbeitsleistung diese Schulden bezahlen müssen. Es müßte also korrekterweise nicht Staatsverschuldung, sondern Bürgerverschuldung heißen, weil Sie dafür aufkommen müssen. Wo sollte der Staat denn sonst das Geld herkriegen ? Von der Bank als Darlehen ? Muß auch zurückgezahlt werden, aber letztendlich auch von IHNEN.

Es gibt für den Staat zwei Geldquellen: „den Bürger“ oder „die Bank“. Der Vorteil beim Bürger ist, daß er das von ihm gezahlte Geld nicht zurückbekommt (bei nicht adäquater Gegenleistung des Staates). Der Nachteil beim Bürger: es gefällt ihm nicht, daß der Staat ihm Geld wegnimmt. Auch, wenn der Staat es noch so trickreich anstellt und sagt, daß er nur gutes damit tun will, es gefällt dem Bürger trotzdem nicht. Leistungserschleichung, Steuerbetrug und -flucht sind ein beredtes Zeichen dafür. Der Vorteil bei der Bank ist: sie freut sich sehr, wenn sie dem Staat Geld geben darf, denn sie ist scharf auf die Zinsen. Nachteil: der Staat muß dieses Geld plus Zinsen zurückzahlen. Das ist natürlich sehr ärgerlich und gefällt dem Staat nicht. Anleihen und Entschuldung durch Inflationierung lassen wir hier mal weg. Es geht hier nur um ein Prinzip, welches allgemein gültig ist. Der Bürger ist die einzige Geldquelle, der man nichts zurückzuzahlen braucht, und letztendlich muß der Bürger alle Schulden und Zinsen erarbeiten.


So, fassen wir unsere Binsenweisheiten nochmal zusammen:

Ich kann nur das konsumieren, was vorhanden ist.

Einen vorgezogenen Konsum muß ich erstens teurer bezahlen und zweitens mein zunächst erhöhter Lebensstandard sinkt danach um das doppelte. (erst auf den normalen und dann auf den um den Rückzahlungsbetrag verminderten)

Wir haben also gelernt, daß vorgezogener Konsum zu einem Problem werden kann, falls die Verschuldung meine Wirtschaftskraft übersteigt. Zumindest muß ich für das „vorgezogene“ etwas mehr zahlen.


Soweit unsere Binsenweisheiten, die uns bei der folgenden Geschichte hilfreich sein können:


Nun hat die (durch keinen Bürger legitimierte) EU-Komission eine corona-hilfe beschlossen. Das ist ja auch ein löbliches Unterfangen, aber woher soll das Geld für so eine corona-hilfe kommen, wenn nicht von den Mitgliedsstaaten ? Diese Staaten haben in den Maastrichter Verträgen ja glasklar festgeschrieben, daß sich die EU mit Eigenmitteln finanziert. Was sind Eigenmittel ? Das sind die jährlichen Beträge, die alle EU-Mitgliedsländer in den großen EU-Topf einzahlen. Das ist wie bei einem Verein, der sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert. Auch in den Vereinen haben die Vorsitzenden immer große Pläne und brauchen dafür Geld. In diesen Maastrichter Verträgen ist festgeschrieben, daß die EU sich nicht mit Fremdmitteln finanzieren darf. Denn die Mittel werden getrennt und unterschieden in „Eigen-“ und „Fremd-“mittel. Ent- oder weder! Diese Mittel kommen entweder aus eigener oder aus fremder Tasche. Somit ist auch mit dem Begriff „Eigenmittel“ glasklar definiert, daß die EU nicht aus Fremdmitteln finanziert werden darf. Und schon gar nicht, daß die EU selber bestimmt, wie sie sich finanziert. Denn sie ist das Kind der Maastrichter Verträge, und diese Verträge sagen, wo es langgehen soll, und diese Verträge haben alle Mitgliedsländer unterschrieben und abgenickt und damit (symbolisch) die EU gegründet.

Um diese ganze Erklärung abzukürzen, kann man sagen, daß Sie liebe Bürger, ALLE mit einem gewissen Betrag diese EU bezahlen. Jeden Tag und jeden Monat. Und da finde ich, ist es doch recht und billig, daß man die auch ein wenig kontrollieren muß, damit dieses Geld nicht mit der Gießkanne über Europa ausgeschüttet wird. Aber das ist eine andere Geschichte…

Festzuhalten ist, daß sich die EU NUR und AUSSCHLIEßLICH aus Eigenmitteln finanzieren darf. Punkt !


Aber was scheren uns Verträge und Gesetze ? Was schert uns ein blöder Bürger, der als Stimmvieh gut ist, und ansonsten die Klappe zu halten hat ? WIR sind hier die großen Macher! Und wir machen das so, wie WIR das für nötig halten! Erstens: Diese corona-hilfe darf kein Pappenstiel sein, sondern das muß schon was hermachen. Also nicht kleckern! Wir denken da so an 1,8 BILLIONEN Euro. Können Sie, werte/r Leser/in erfassen, wieviel 1,8 Billionen Euro sind ? Lassen Sie sich sagen, daß das gigantisch ist. Wie gigantisch, werden Sie gleich sehen.

Zweitens: woher sollen wir denn nur 1,8 Billionen nehmen ? Och, ganz einfach:


die leihen wir uns. … ??? …


Waaas ??? Leihen ? Halloooo ??? Maastrichter Verträge !!! Schon mal gehört ? Liebe EU-Komission, nur mal so zur Erinnerung: Die EU finanziert sich aus Eigenmitteln ! Was anderes dürft Ihr gar nicht ! Ihr dürft gar keine Schulden machen, sondern habt euch damit zufriedenzugeben, was ihr von den Mitgliedsländern kriegt!

Es ist schon dreist, einfach sowas mal zu probieren, obwohl jedem EU-Politiker die Maastrichter Verträge bekannt sind. Sehr dreist. Aber die Geschichte geht noch weiter: Wenn man sich Geld leiht, muß man ja in der Regel Sicherheiten stellen, weil die Bank ja ein gewisses Risiko eingeht. Da will sie Sicherheiten haben. Klar, kann sie haben: Die Mitgliedsländer sollen für diese 1,8 Billionen € bürgen! Und – wie oben bereits dargelegt - bürgt nicht das Land, sondern letztdendlich SIE, verehrte/r Leser/in. IHNEN wird die Rechnung präsentiert, wenn die EU das nicht zurückzahlt. Im Vertrauen: Ich glaube, sie wird es nie zurückzahlen. Es gibt weder einen Tilgungsplan noch steht fest, wer was zurückzahlen muß (und 500 Mrd. sollen sowieso als Geschenk fließen, wünscht sich Frau Von Der Leyen). Ebenso ist (angeblich!!!) vorgesehen, daß die Schuldner die Rückzahlung begründungslos verweigern können. Mir als ehemaligem Kaufmann wird schlecht bei solchen Phantastereien.

Also die Bundesrepublik soll bürgen. Zwar nicht für den gesamten Betrag, aber für 750 Milliarden €. Unser normaler Bundeshaushalt beträgt ca. 300 Milliarden €. Dieser Bundeshaushalt ist die Gesamtheit aller Steuereinnahmen und Darlehen, die die Bundesregierung zur Verfügung hat. Und diese 300 Milliarden werden auch ausgegeben. Jedes Jahr. Wofür das ausgegeben wird, können Sie im Netz recherchieren. Ein Drittel sind bereits Sozialausgaben. Wie viele Jahre gäbe es also GAR NICHTS, wenn die BRD für die corona-hilfen geradesteht während die EU zahlungsunfähig ist ? Na ja, so ca. 2 Jahre. 2 Jahre keine Beamtengehälter ! 2 Jahre keine Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Rentenzuschüsse! 2 Jahre keine Bezahlung im öffentlichen Dienst! 2 Jahre keine sonstigen Alimentationen. Was glauben Sie, was in Deutschland passieren würde, wenn so ein Fall eintreten würde ? Vielleicht ließe sich das irgendwie regeln, aber diese Vorstellung, 750 Milliarden Schulden zahlen zu müssen, finde ich nicht sehr prickelnd. Und wenn Sie meine Seite über den ESM gelesen haben, wissen Sie ja, daß wir bereits für weitere Schulden haften. Aber da sehe ich wahrscheinlich zu schwarz, denn die Bundesregierung hat da gar kein Problem mit (obwohl der Bundesrechnungshof 2 Wochen vorher die Risiken dieses Konstruktes klar benannt hatte und dringend davon abgeraten hatte). Sie mußte nur noch in einem Gesetz die Zustimmung zu dieser Bürgschaft formulieren, das ist so der reguläre Weg, sowas verwaltungstechnisch in trockene Tücher zu kriegen und juristisch einwandfrei zu machen. Dieses Gesetz hat einen etwas sperrigen Namen: "Eigenmittelbeschlussratifizierungsgesetz", kurz EratG, und sollte am 26. 03. 2021 durchgepeitscht werden.

Und jetzt beginnt der Krimi:

Ein Gesetzentwurf muß dem Parlament vorgelegt und von selbigem debattiert und abgesegnet werden. Danach muß der Gesetzentwurf in den Bundesrat, wo alle Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer hocken, und auch die müssen mehrheitlich mit dem Kopf nicken, sonst geht der Gesetzentwurf zurück ins Parlament. Wenn sie aber mit dem Kopf genickt haben, muß der Bundespräsident nur noch unterschreiben, und dann ist aus dem Gesetzentwurf ein richtiges Gesetz geworden. Solche Gesetzgebungsverfahren können sich elendiglich in die Länge ziehen, wenn es Streit gibt. Es kann Jahre dauern, bis manche Gesetze dieses Verfahren geschafft haben. Aber in diesem Fall ging es so: Vormittags Parlament, mittags Bundesrat und nachmittags sollte der Bundespräsident unterschreiben. Wundert Sie das ? Wundert Sie diese Geschwindigkeit ? Mich auch. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Keine Sau hat vorher in den Medien davon berichtet, niemand hat sich um dieses Gesetzesvorhaben geschert. Es scheint, daß da ganz still und leise, und vor allem: ganz schnell was gemacht werden sollte, bevor auch nur ein Bürger aufwacht und begreift, was da passieren soll. Und Parlament und Bundesrat hatten ja bereits zugestimmt, fehlt nur noch der Kurier zum Bundespräsidenten und alles ist paletti. Für mich hat das einen Geschmack von Betrug am Bürger. Aber eben nicht so eine kleine Mauschelei, denn es geht hier um 750 Milliarden Euro, für die Sie, verehrte/r Leser/in, geradestehen müssen!

Es gibt ein paar Leute, denen diese Art und Weise, den Bürger zu hintergehen, auf den Magen geschlagen ist, und die vorbereitet waren. Sie bekamen nämlich mit, daß vormittags auf der Tagesordnung des Bundesrates dieses Gesetz erstmal gar nicht draufstand, aber in dem Moment, wo der Entwurf das Parlament passiert hatte, plötzlich und wundersam als Tagesordnungspunkt für die Bundesratsitzung auftauchte. Auch hier ist Ihre Verwunderung, verehrte/r Leser/in, durchaus angebracht. Und diese paar Leute reichten sofort Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Verfassungsgericht reagierte prompt und untersagte am gleichen Nachmittag dem Bundespräsidenten, diesen Gesetzesentwurf zu unterschreiben, bis die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt seien. Wohlgemerkt: Das alles ereignete sich binnen ein paar Stunden, einer Zeitspanne, die man getrost – angesichts mancher anderer Entscheidungsfindungen – als blitzartig bezeichnen darf.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht am 21. April 2021 seine verfassungsrechtlichen Bedenken recht schnell wieder fallen gelassen und den Antrag abgelehnt. "Die Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß ist sehr gering", meinen sie. In der Hauptsache wird noch verhandelt werden, aber das Ergebnis kenne ich jetzt schon. Es ist auch noch eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einiger Bundestagsabgeordneter (Michael von Abercron, Veronica Bellmann, Hans-Jürgen Irmer, Saskia Ludwig, Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Thies und Dietlind Tiemann) anhängig, aber viel Hoffnung, daß das Verfassungsgericht ein wenig Rückgrat zeigt, habe ich da nicht mehr. Somit dürfen die EU-Kommissare weiterhin Geld drucken und rausschmeißen, welches sie gar nicht haben, und die Sie, verehrte/r Leser/in noch erarbeiten dürfen, und zwar in Höhe Ihrer kompletten Jahressteuern. Sie denken jetzt vielleicht an Ihre Lohnsteuer, aber denken Sie mal zusätzlich an 19% ihrer Gesamtausgaben, denn die Mehrwertsteuer zahlen Sie ja auch bei jedem Kauf. 40 Prozent ( 20% Lohnsteuer und 20% Verbrauchssteuern) von all' dem, was Sie in einem Jahr erarbeiten, wandert als Geschenk! in andere europäische Länder. Aber den Bundeshaushalt müssen Sie natürlich auch noch bezahlen. Zusätzlich! Und den ESM. Und den ESFS. Und, und, und ... So wird Mißwirtschaft belohnt und über die Folgen darf man gerne spekulieren. Die Maastrichter Verträge sind nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben wurden, und auf was soll ein Bürger noch vertrauen können ? Auf seine Vertreter ? Auf die Aussagen irgendwelcher Schwätzer, die sowieso machen, was sie wollen, weil sie mal gewählt wurden ? Auf die Regierungen, die ihre gegenseitig gegebenen Zusagen nicht einhalten, und ihre Versprechen nach Belieben brechen ? Wir haben nun das, was von Politikerseite immer geleugnet wurde: die Schuldenunion. Offiziell von unseren Volksvertretern zugelassen. Im Vergleich dazu ist "Keiner hat vor, eine Mauer zu bauen" ein netter, lustiger Versprecher.




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